Ansichten eines Pferdes Ansichten eines Pferdes
Search:
Anzeigen  Druckversion  Suche  Bearbeiten  Versionen  Anhängen  Logout
Menü Ein gutes Pferd hat keine Farbe ...


Einführung

Exterieur der Pferde

Pferderassen

Halfter und Sattel

Pferdestall und Unterstand

Die Natur der Pferde

Medizin für Pferde

Schönheitstudio für Pferde

Pferdekutschen und Pferdewagen

Tipps für den Pferdekauf

Ergänzungen

Bilder und Glossar

Menü bearbeiten   

Kutsche und Pferdewagen - Größe und Prüfung

Größe der Kutsche und ihre Auswahlkriterien

Die Pferdekutsche oder der Pferdewagen sollte im Idealfall deutlich leichter sein als das Pferd oder bei Mehrspänner deutlich leichter als die Pferde sein.

Der Teil des Pferdewagens (Traverse) von dem die Kraft des Pferdes auf den Wagen übertragen wird, sollte in etwa eine Höhe erreichen, die der Höhe des Pferdebauches entspricht. Ist dieses Teil des Pferdewagens zu niedrig, so kann die Kraft des Pferdes nicht optimal übertragen werden. Dazu kommt, das bei längerer Belastung mit einem untauglichen Pferdewagen die Skelettstruktur des Pferdes nachteilig verändert wird.

Passen Pferd und Pferdewagen in Bezug auf die Höhe der Traverse nicht zusammen, so kann man versuchen die Kraftübertragung durch Umbauten zu optimieren (z.B. größere oder kleinere Räder).

Pferd und Kutsche müssen zueinander passen

Prüfung von Kutschen

Wann ist eine Kutschenprüfung vorgeschrieben?
Bei Pferdefuhrwerken, die zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung verwendet werden, ist eine jährliche technische Sicherheitsprüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieure erforderlich.

Gemäß §31 StVZO gilt, dass der Halter bzw. die Halterin die Verantwortung für den Betrieb des Fahrzeugs übernimmt. Daneben sind Fahrerin bzw. Fahrer nach §23 StVZO für den vorschriftsmäßigen Zustand ihres bzw. seines Fahrzeugs verantwortlich. Das gilt auch für pferdebespannte Fahrzeuge.

Pferdebespannte Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung verwendet werden, müssen alle 12 Monate einer technischen Sicherheitsprüfung unterzogen werden.

Grundlage einer solchen Prüfung sind die Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge, die in Zusammenarbeit mit dem TÜV Verband und der FN (FN = Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.) herausgegeben wurden.

Für jedes Fahrzeug, das den Richtlinien entspricht und durch einen autorisierten Sachverständigen untersucht worden ist, stellt die entsprechende Prüfstelle einen FN-Wagenpass aus und kennzeichnet das Fahrzeug mit einer Plakette, die das FN-Emblem als organisationsübergreifendes Merkmal trägt.

Hinweis: Auch bei privat eingesetzten Pferdefuhrwerken - sprich Kutschen oder Planwagen - ist eine solche Überprüfung sinnvoll, um sicherzugehen, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist.

FN-Wagenpass für Kutschen
Zu jedem pferdebespannten Fahrzeug gehört der FN-Wagenpass (FN = Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.), der folgendes enthält:

  • die technischen Daten
  • Maßskizzen
  • Fotos des Fahrzeugs
  • Dokumentation der Erstabnahme/-prüfung
  • Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen

Zusätzlich muss im FN-Wagenpass vermerkt sein, ob das Fahrzeug für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassen ist.

Wie oft muss man die Kutschenprüfung machen lassen?
Bei pferdebespannten Fahrzeugen im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr ist die Kutschenprüfung nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durchzuführen. Im privaten Bereich ist eine Kutschenprüfung mindestens alle 3 Jahre zu empfehlen. Zusätzlich und unverzichtbar ist die regelmäßige Wartung (mind. 1x jährlich), denn auch wenig benutzte Fahrzeuge können »Standschäden« aufweisen.

Was wird bei der Kutschenprüfung geprüft?
Geprüft werden:

  • Beleuchtung
  • Bremsen
  • Fahrgestell und Achsen
  • Räder und Reifen
  • Fahrzeugaufbauten
  • Fahrerinnen-/Fahrer- und Fahrgastplätze
  • Ausstattungen


Wer darf eine Kutschenprüfung durchführen?
Nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieure dürfen die technische Sicherheitsprüfung durchführen. Kutschen und Planwagen werden bei »ÜV NORD Mobilität« nur von zusätzlich ausgebildeten und geprüften Kutschensachverständigen geprüft.

Quelle: Internet

Seitenanfang