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Kutschenführerscheine

Kutschenführerschein A Privatperson

Für ein sicheres Gespannfahren im Straßenverkehr sind ausreichende Kenntnisse und erlernte Fähigkeiten notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer, der Pferde und der eigenen Person zu gewährleisten.

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich - wenn auch nur gelegentlich - mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Die Prüfung besteht aus einem Praxis- und Theorieteil.

Hinweis: Der Kutschenführerschein wurde im Jahr 2017 eingeführt. Die Führerscheine sind bundeseinheitliche Ausbildungs-Mindeststandards und Kompetenznachweise (FN - Deutsche Reiterliche Vereinigung, Bunderverband für Pferdesport und Pferdezucht). Zur Zeit ist der Kutschenführerschein A noch nicht in allen Bundesländern verpflichtend.

Waldspaziergang mit Pferdekutsche

Lehrgang mit Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Lehrgang und Prüfung zum »Kutschenführerschein A Privatperson« können Vereine sowie Betriebe mit Genehmigung des Landespferdesportverbandes bzw. der Landeskommission durchführen. Der Lehrgang muss durch einen Trainer mit einer gültigen Trainerlizenz erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation »Modul Sicherheit im Gespannfahren« vorweisen können. Wann und wo Lehrgänge angeboten werden, wissen die für die jeweilige Region zuständigen Landespferdesportverbände.

Voraussetzungen für den Kutschenführerschein A
Lehrgangsteilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Um den »Kutschenführerschein A Privatperson« ablegen zu können ist es notwendig, in Besitz des »Pferdeführerscheins Umgang« oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den »Pferdeführerschein Umgang« noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

Ausstellung des Führerscheins
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.

Absolventen des Fahrabzeichens 5 (Reiten, Fahren, Voltigieren, Longieren), die noch keine 14 Jahre alt sind, erhalten den Kutschenführerschein A mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Karte wird automatisch postalisch zugestellt.

Hinweis: Die Anerkennung bereits absolvierter Abzeichen als Pferdeführerschein, als Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang zur Erlangung des Kutschenführerschein A, erfolgt über den jeweils zuständigen Landespferdesportverband. Der Preis für den Lehrgang wird vom ausrichtenden Verein oder Betrieb festgelegt.

Kutschenführerschein B Gewerbe

Der »Kutschenführerschein B Gewerbe« richtet sich an Fahrer, die mit ihren Kutschen Personen oder Lasten gegen ein Entgelt transportieren. Sie fallen damit unter die Bezeichnung »gewerbliche Fahrer«. Um den »Kutschenführerschein B Gewerbe« zu erhalten, muss ein entsprechender Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.

Lehrgang mit Theorie und Praxis
Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung. Darüber hinaus werden der ordnungsgemäße Transport von Personen sowie die Ladungssicherung, das Fahren mit Planwagen und das Fahren mit schwerem Zug geschult. Ebenso gibt es einen Themenblock zu den technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen und zu Sicherheitsaspekten bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport.

Lehrgang und Prüfung zum »Kutschenführerschein B Gewerbe« finden in den von den Landesverbänden benannten Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbands an anderen Ausbildungsstätten statt, sofern für diese eine gültige Genehmigung vorliegt. Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen »Trainer B Fahren mit gültiger DOSB- oder BLSV-Trainerlizenz« erfolgen. Darüber hinaus muss der Lehrgangsleiter die Zusatzqualifikation »Modul Sicherheit im Gespannfahren« vorweisen können.

Voraussetzungen für den Kutschenführerschein B
Bewerber für der »Kutschenführerschein B Gewerbe« müssen im Besitz des »Kutschenführerscheins A Privatperson« bzw. des APO-Gespannführers oder des Fahrabzeichens 5 (FA 5, Reiten, Fahren, Voltigieren, Longieren) sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang und die Prüfung ist zudem der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses »Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort«, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, sowie ein erweitertes Führungszeugnis.

Ausstellung und Verlängerung des Führerscheins
Die Ausstellung des »Kutschenführerscheins B Gewerbe« erfolgt nach bestandener Prüfung. Der Kutschenführerschein B ist für fünf Jahre gültig. Für eine Verlängerung müssen in diesem Gültigkeitszeitraum mehrere Fortbildungs-Lehreinheiten nachgewiesen werden.

Veranstalter von Fortbildungen sind die Landespferdesportverbände und die von ihnen benannten Kutschenführerschein-B-Ausbildungsstätten. Die Fortbildung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, mit der sie die Kutschenführerschein-Karte über einen Antrag für weitere fünf Jahre verlängern können.

Quelle: Internet

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