Ausländische Besucher, die in die Republik Korea einreisen möchten, benötigen einen gültigen Pass und ein vor der Einreise ausgestelltes koreanisches Visum. Bürger von 102 Ländern, die Korea nur kurz besuchen, brauchen aufgrund von Abkommen zur Visumsbefreiung oder aufgrund von Gegenseitigkeit oder gegenseitiger nationaler Interessen kein Visum.
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Ausländische Besucher aus dem meisten europäischen Ländern benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Zu diesen Ländern gehört auch Deutschland.
Visainformationen
- Deutsche Staatsbürger sind bis zu drei Monaten von der Visumspflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgelt vor Ort ausgenommen.
- Beantragung eines Visums: Je nach Reisezweck werden unterschiedliche Visa beantragt und von der koreanischen Botschaft (Berlin, Bonn) oder dem Generalkonsulat (Frankfurt a.M.) ausgestellt.
Der Antragsteller wird gebeten, sich vorher bei der für ihn zuständigen Auslandsvertretung zu erkundigen.
Verschiedene Visaarten für Korea
- Working Holiday Visum (bis zu 1 Jahr Aufenthaltsdauer): Mit dem neuen Working Holiday Visum (WHV) können deutsche Staatsbürger, die das 30. Lebensjahr bei Antragstellung noch nicht vollendet haben, bis zu einem Jahr in Korea bleiben. Das Visum berechtigt zu Reise, Arbeitsaufnahme und Sprachstudium in Korea. Für ein längeres Arbeitsverhältnis oder ein Vollstudium ist jedoch nach wie vor die Beantragung des jeweiligen Spezialvisums vonnöten.
- Visum für Erwerbstätigkeit in Korea (bis zu 90 Tagen): Für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen zwecks Erwerbstätigkeit, wie z.B. Werbung, Modenschau, Vorträge, Forschung, Wissenstransfer u.ä. benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass
- 1 Passbild (Farbfoto, 3,5 X 4,5 cm)
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsempfehlung des zuständigen Ministers oder Dokumente wie Aufführungserlaubnis bzw. offizielle Einverständniserklärung, die die Notwendigkeit der Einstellung des Betroffenen bestätigen
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag
Desweiteren muss folgende Gebühr entrichtet werden: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR
Ausstellungsdauer: i.d.R. 3 Tage
- Visum für Sprachlehrbeauftragte: Die Sprachlehrbeauftragten, die länger als 90 Tage als Sprachlehrer in Korea tätig sein werden, benötigen folgende Unterlagen zum Antrag:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass
- 1 Passbild (Farbfoto, 3,5 X 4,5 cm)
- Lebenslauf und Hochschulabschlusszeugnis
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über die Existenz des Sprachinstituts, mit dem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde
- ein notariell beglaubigtes Führungszeugnis
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,00 EUR (In dringenden Fällen kann der Antrag per Telefax angenommen und bearbeitet werden. Darauf wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 9,00 EUR erhoben.)
8-12 Wochen Bearbeitungsdauer: Der Antragsteller wird gebeten, nicht vor der Erteilung des Visums nach Korea einzureisen, da in solchen Fällen der Antrag annulliert wird.
- Wiedereinreise-Erlaubnis: Abgesehen von Multivisa gelten für alle Visa folgende Regel: Auch wenn die Aufenthaltsdauer nicht auf drei Monate beschränkt ist, d.h. mehr als 90 Tage beträgt, muss der Visumsinhaber innerhalb von drei Monaten nach Visumserhalt nach Korea einreisen, da sonst die Gültigkeit des Visums verfällt. Muss ein Visumsinhaber während seiner genehmigten Aufenthaltsdauer kurz das Land verlassen und wieder einreisen, so muss dieser bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde (Immigration Office) eine Wiedereinreise-Erlaubnis ('Reentry Permit') beantragen.
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